Auf der sicheren Seite mit Ihrem externen, TÜV-zertifizierten Datenschutzexperten

Mehr Zeit fürs Wesent­li­che dank PCK Datenschutz-Partnerschaft



Die EU-Daten­schutz­grund­ver­ord­nung muss seit Mai 2018 umge­setzt wer­den. Sie löst die vori­gen gesetz­li­chen Bestim­mun­gen ab und stellt eini­ge Anfor­de­run­gen, vor allem auch in Bezug auf den tech­ni­schen Daten­schutz. Die Ver­ord­nung betrifft alle Unter­neh­men und Orga­ni­sa­tio­nen, die per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten erhe­ben und spei­chern. Bei Nicht­um­set­zung dro­hen exis­tenz­ge­fähr­den­de Buß­gel­der und Abmah­nun­gen. Mit einem ganz­heit­li­chen Daten­schutz-Kon­zept genie­ßen Sie recht­li­che Sicher­heit und gewin­nen Zeit für das Wesent­li­che: den Erfolg Ihres Unter­neh­mens.

Stel­len Sie sich fol­gen­de Situa­ti­on vor: Die Sicher­heits­lü­cken in der IT-Land­schaft Ihres Unter­neh­mens sind iden­ti­fi­ziert und pas­sen­de Hand­lungs­emp­feh­lun­gen lie­gen vor. Wie aber schaf­fen Sie die Umset­zung der not­wen­di­gen Maß­nah­men wäh­rend Ihres Tages­ge­schäfts? Wie bau­en Sie kurz­fris­tig das nöti­ge Know-how auf? Auf wel­cher Grund­la­ge pla­nen Sie die anfal­len­den Inves­ti­tio­nen? Und woher erfah­ren Sie von even­tu­ell neu­er­lich geän­der­ten Vor­ga­ben? Funk­tio­nie­ren­der Daten­schutz bedarf kon­ti­nu­ier­li­cher Über­wa­chung und Anpas­sung Ihrer Sys­te­me, kön­nen Sie die­se Auf­ga­ben selbst stem­men?

Die Lösung: wir stel­len Ihnen dau­er­haft einen exter­nen Daten­schutz­be­auf­trag­ten zur Sei­te. Er berät und unter­stützt Sie in allen daten­schutz­recht­li­chen Fra­gen, damit Ihr Unter­neh­men jeder­zeit für die gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen an den Daten­schutz lücken­los gerüs­tet ist. Als Ihr Ansprech­part­ner ver­fügt er über eine umfas­sen­de Aus­bil­dung und jah­re­lan­ge Erfah­rung im Daten­schutz und steht für die erhöh­te Sicher­heit per­so­nen­be­zo­ge­ner und kri­ti­scher Daten. Er erspart zeit- und kos­ten­in­ten­si­ve Fort­bil­dun­gen für inter­ne Mit­ar­bei­ter und ist durch enge Zusam­men­ar­beit mit den Daten­schutz­be­hör­den und wei­te­ren Exper­ten stets am Puls der Zeit.

Ihr exter­ner Daten­schutz­be­auf­trag­ter führt eine vom BSI (Bun­des­amt für Sicher­heit in der Infor­ma­ti­ons­tech­nik) ent­wi­ckel­te Risi­ko­ana­ly­se durch, die soge­nann­te „Daten­schutz­fol­ge­ab­schät­zung“. Als Ergeb­nis erhal­ten Sie eine defi­nier­te Ein­schät­zung der not­wen­di­gen Maß­nah­men für Ihre IT-Infra­struk­tur und zugleich die Basis Ihrer Bud­get­pla­nung. Als posi­ti­ver Neben­ef­fekt wer­den Ver­ant­wort­lich­kei­ten ver­teilt und doku­men­tiert. Die Umset­zung der Maß­nah­men lei­tet Ihr exter­ner Daten­schutz­be­auf­trag­ter.

Er iden­ti­fi­ziert für Sie lau­fend aktu­el­le und bevor­ste­hen­de Gefah­ren und passt ent­spre­chend die Sicher­heits­maß­na­men für Pro­zes­se, IT-Infra­struk­tur und Anwen­dun­gen an. Ver­ges­sen Sie nicht, dass ein Sicher­heits­sys­tem, wie es die neue EU-Daten­schutz­grund­ver­ord­nung vor­schreibt, Ver­än­de­run­gen unter­liegt und des­halb kon­ti­nu­ier­li­cher Kon­trol­le bedarf.

Ihr Ansprechpartner für IT Consulting

Jascha Plein

Ein­fach, prag­ma­tisch, professionell


+49 (0) 831 56 400 500

jascha.plein@pck-it.de


Anschau­lich und effi­zi­ent küm­mert sich Jascha um Daten­schutz und Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit in Ihrer Orga­ni­sa­ti­on – Geduld und Ver­ständ­nis inklusive.